Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werde, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50 %, bis zu 6 Monaten 75 % und bis zu 3 Monaten vorher 100 % des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.
Das vom Trainer vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziff. 4.1 zur Verfügung gestellt.
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers.